FAQ Fragen & Antworten

Häufig gestellte Fragen zum Thema Lamatrekking – Lamawandern und Antworten dazu!

Frage: Spucken Lamas und Alpakas?

Antwort: Ja, aber normalerweise nicht auf Menschen.

Spucken ist eine Verteidigungsstrategie. Sie tun dies untereinander in der Herde z.B. bei Futterneid und bei Rangkämpfen!

Frage: Beißen Lamas und Alpakas?

Antwort: Die Tiere können beißen, sie tun dies aber nur bei Rangkämpfen untereinander!

Frage: Kann man auf Lamas und Alpakas reiten?

Antwort: Nein, die Wirbelsäule der Tiere ist für eine punktuelle Belastung nicht geeignet. Sie sind trotzdem Lastentiere, die Last muss seitlich und längs verteilt sein!

Frage: Kann man die Tiere an der Leine führen?

Antwort: Ja beim Wandern mit Lamas und Alpkas werden die Tiere aufgehalftert und an der Leine geführt.

Frage: Gehen die  Tiere beim Lamatrekking oder Lamawandern sehr schnell?

Antwort: Nein, die Tiere gehen ein eher gemütliches Tempo, alles ganz entspannt!

Frage: Werden im Winter auch Lamatrekking –  und Lamawanderungen veranstaltet?

Antwort: Ja, wir veranstalten das ganze Jahr über Lamawanderungen! Auch der Winter hat seine besonderen Reize!

Frage: Muss man beim Lamatrekking und Lamawandern auf bestimmte Kleidung achten?

Antwort: Lamawandern und Lamatrekking sind Outdoor – Veranstaltungen. Dem entsprechend soll die Kleidung zweckmäßig und witterungsbedingt angepasst sein. Wir empfehlen immer lange Hosen. Das schützt vor Zecken, außerdem gehen wir Wege wo auch Brennessel und Hecken stehen können. Aus Sicherheitsgründen ist festes, geschlossenes Schuhwerk unbedingt angeraten . Sandalen, Flipflops, dünne Turnschläppchen oder Balerinas sind ein „No Go“, am besten sind Wanderschuhe! Unser Werbeslogan „Natur pur“ ist bei uns wörtlich zu nehmen!

Frage: Ist es möglich einen Regenschirm zu benutzen, wenn es bei einer Lamawanderung regnet?

Antwort: Nein, Es besteht durch die Spitzen am Regenschirm Verletzungsgefahr für die Augen der Tiere. Außerdem können sich die Tiere durch die Regenschirme erschrecken. Regenschirme sind ein „No Go“ beim Wandern mit Lamas und Alpakas!

Frage: Kann ich mit Krücken, Stock oder sonstigen Gehhilfen an einer Lamawanderung teilnehmen?

Antwort: Nein, dies ist ein absolutes „No Go! Die Wege, die wir gehen sind für Gehhilfen aller Art nicht geeignet! Unser Werbeslogan „Natur pur“ ist bei uns wörtlich zu nehmen! Wer Gehhilfen benötigt ist für die Teilnahme an unseren Lamawanderungen nicht geeignet! Wir setzen normale körperliche Fitness voraus!

Frage: Müssen Lamas und Alpakas geschoren werden?

Antwort: Ja, Alpakas müssen einmal pro Jahr geschoren werden, Lamas je nach Typus alle zwei Jahre, ggf. einmal pro Jahr eine Teilschur erhalten.

Frage: Was geschieht mit dem Vlies?

Antwort: Das hochwertige Vlies kann zu Wolle versponnen werden. Wir lassen daraus hochwertige Deckbetten fertigen, die mit dem gereinigten und gewaschenen Vlies gefüllt werden und ganzjährig verwendbar sind. Auf Wunsch können auch Sondergrößen für Sie gefertigt werden!

Frage: Wo kann man die Deckbetten kaufen?

Antwort: Bei den Hunsrück Lamas „Villa Autland“ in Seibersbach

Frage: Müssen die Deckbetten vor Ort abgeholt werden?

Antwort: Sie können bei uns abgeholt werden, auf Wunsch werden Sie auch per DHL verschickt!

Frage: Treten Lamas und Alpakas?

Antwort: Wann fremde Personen die Tiere an den Hinterbeinen anfassen kann es passieren, dass die Tiere treten. Ansonsten ist Treten kein Thema.

Frage: Ist eine Einzelhaltung von Lamas und Alpakas möglich?

Antwort: Nein, Einzelhaltung ist verboten. Beide Tierarten sind Herdentiere und brauchen zwingend die Herde. Das Minimum wären zwei Tiere aber zwei Tiere sind keine wirkliche Herde. Dem entsprechend sollten es mehr Tiere sein!

Frage: Ist es möglich Lamas und Alpakas zu melken?

Nein: Lama- und Alpakastuten haben keinen Vorratseuter, wie z.B. Ziegen oder Kühe! Die Milch wird ausschliesslich zum Säugen der Fohlen verwendet.

Frage: Was passiert bei Stornierung?

Stornierung, Rücktritt, Kündigung. In einem Zeitraum bis 30 Tage vor der Veranstaltung berechnen wir 20% des Buchungspreises als Stornogebühr. Danach stellen wir Ihnen folgende Stornokosten in Rechnung:

29 bis 15 Tag(e) vor Veranstaltungsbeginn: Gebühr in Höhe von 50% des Buchungspreises

14 bis 7 Tag(e) vor Veranstaltungsbeginn: Gebühr in Höhe von 70% des Buchungspreises

6 Tage bis 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn: Gebühr in Höhe von 85% des Buchungspreises

Ab 47 Stunden bis Veranstaltungsbeginn: Gebühr in Höhe von 100% des Buchungspreises

Im Falle einer Stornierung, Rücktritt, Kündigung durch den Auftragnehmer verpflichtet sich der Auftragnehmer bereits gezahlte Teilnahmegebühren, abzüglich der jeweiligen Bearbeitungsgeühr bzw. Stornogebühr, anteilig zurück zu zahlen.

Stornokosten entstehen auch dann, wenn einzelne Teilnehmer, die im Rahmen einer Gruppenbuchung gebucht wurden, storniert werden!

Für den Fall, dass Lamawanderungen mit Gutscheinen gebucht werden und storniert werden gelten die oben genannten Stornobedingungen in gleichem Umfang. Der Gutschein verliert dann entsprechend der oben genannten Stornokosten an Wert!

Für den Fall, dass Lamawanderungen mit Tickets gebucht werden und storniert werden gelten die oben genannten Stornobedingungen in gleichem Umfang. Das Ticket verliert dann entsprechend der oben genannten Stornokosten an Wert! Ein Ticket ist nur für das im Ticket angegebene Tourdatum gültig!

Für den Fall, dass Sie mehr Personen am Tage der Wanderung mitbringen, als von Ihnen gebucht wurden, kommen diese Personen auch zur Berechnung.